
Die allgemeine Leistungsklage ist im Verwaltungsprozess zulässig wenn das Leistungsbegehren des Kläger nicht auf einen Verwaltungsakt gerichtet ist. Sie ist in der VwGO nicht explizit geregelt, sie wird aber in § 43 Abs. 2 und § 113 Abs.4 VwGO vorausgesetzt. Sie ist im Verwaltungsprozessrecht einschlägig wenn der Kläger eine andere Leistung a...
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